Parklets sind im Aufwind und immer mehr Menschen und Gemeinschaften wünschen sich eine grüne, autofreie(re) und öffentlich zugängliche Quartiersqualität. Seit September 2023 ist das Aufstellen von Parklets in Leipzig von der Sondernutzungsgebühr befreit! Bedingung ist, dass sie dem Gemeinwohl dienen und nicht zur Profit-Generierung bespielt werden. Jedoch kann der Prozess bis zur Aufstellung eines Parklets und der Übernahme einer Pat:innenschaft ohne gewisse Vorkenntnisse erstmal kompliziert erscheinen. Daher wollen wir euch in diesem Blogbeitrag die bisherigen best practice Tipps zusammenstellen.
Die Infos basieren auf Praxiserfahrungen beim Genehmigungsprozess eines Parklets, bei der Konstruktion und beim finalen Aufstellen eines Parklets. Besonderer Dank geht an Kristina Weyh, als verkehrspolitische Sprecherin, für ihr Engagement im Stadtrat sowie die gemeinsamen Infoveranstaltungen und Tipps, um diesen Beitrag qualifizieren zu können.
Was ist ein Parklet?
Ein sog. Parklet ist ein Stadtmöbel, das auf ehemaligen Parkplatz- oder Stellflächen aufgestellt wird und dem Viertel einen öffentlichen Raum, eine Sitzgelegenheit, eine Stadtbegrünung und einen Gestaltungsraum zur Verfügung stellt. Die Gestaltungsvielfallt der Parkletfläche ist sehr breit und kann von Sitzgelegenheiten und Blumenkübeln bis hin zu Büchertauschregalen, Fahrradpumpen und vielem mehr gestaltet werden. Damit leisten Parklets einen Beitrag zur Verkehrswende, Klimaschutz und Rückeroberung von öffentlichem Raum! Im Rahmen von WiQ entstand das Parklet in der Hähnelstraße vor dem Westflügel - die "Kulturinsel" wurde 2022 eröffnet.
1. Standortsuche und Gestaltungsprozess gemeinsam mit der Nachbarschaft
Bei der Standortsuche sollte eure Gemeinschaft, Verein o. ä. in der Nähe des Parkplatzes/Parklets ansässig sein. Das hat einmal den Vorteil, die Verantwortung leichter übernehmen zu können und zu Not ansprechbar zu sein. Außerdem solltet ihr beachten, dass ein Parklet in der Nachbarschaft mancherorts Konfliktpotenzial auslösen könnte. Aus diesen Grund werden Beteiligungs- und Mitgestaltungsprozesse vor und nach dem Aufstellen von Parklets empfohlen.
2. Rechtliche Bedingungen prüfen (Stand 27.09.24)
Für das Aufstellen eines Parklets gibt es verschiedene Auflagen unterschiedlicher lokaler Behörden. Daher ist es wichtig vor dem Bau und dem Antragsprozess die wichtigsten Auflagen für ein Parklet zu kennen. Dies erleichtert das spätere Genehmigungsverfahren. Folgende Auflagen sind dabei zu beachten:
Sicherer und sichtbarer Abstand zur Straßen- und Gleisverkehr:
- Das Parklet muss sachgerecht gekennzeichnet werden, die Ecken zur Straße hin müssen rot-weiß durch Markierungen gekennzeichnet sein (siehe Bild).
- Die LVB (Leipziger Verkehrsbetriebe) muss in die Genehmigung für den konkreten Bau, auch Thema Abstand zum Gleis, einbezogen werden. Grundsätzlich muss zwischen Schiene und Parklet 1,3 m Platz gelassen werden. Außerdem darf keine Freileitung über den Gehweg verlaufen.
- Das Parklet soll mit einer Mindesthöhe von 1,2 m komplett zur Straße abgetrennt sein. Die Seitenflächen sollen mindestens zur Hälfe ebenfalls vom restlichen Verkehrsraum abgetrennt werden aber müssen dies nicht komplett bis zur Bordsteinkante, so dass wir auch Offenheit des Parklets vom Gehweg aus planen können.
Standortwahl:
- Wir müssen Regenentwässerung der Straße, Freilassung von Gullys, Hydranten und sonstigen öffentlichen Einbauten sicherstellen. Das sollte aber mit einem durchlässigen Unterbau, beispielsweise Europaletten zu lösen. Im konkreten Fall muss das allerdings mit der Stadt Leipzig bei der Beantragung abgestimmt werden.
- Aktuell werden Parklets nur in Leipzigs Tempo 30-Straßen genehmigt.
Stabilität und Sicherheit:
- Sicherheit muss in Form von Traglast, Statik, Rutschfestigkeit, Barrierefreiheit, "nicht den Kopf stoßen können" o. ä. herstellt werden.
- Optional, aber zu empfehlen: Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen wird genommen (Barrierefreiheit / Zugänglichkeit Parklets = evtl. Rampen)
Konstruktion:
- Wenn ihr diese Auflagen berücksichtigt, kommt als nächstes die Frage der Konstruktion auf. Dabei könnt ihr bereits auf genehmigte und bestehende Parklet-Konstruktionen zurückgreifen. Eine genaue Bauanleitung für das Parklet in der Hähnelstraße in Leipzig könnt ihr hier finden. Für die Stadtverwaltung ist eine Skizze/Zeichnung – wie in dem Beitrag zur Hähnelstr. – ausreichend. Die Zeichnung muss vor allem für die Behörden nachvollziehbar sein.
3. Genehmigungsverfahren und Pat:innenschaft
Ergebnis des Genehmigungsverfahren wird ein Sondernutzungsvertrag und die Pat:innenschaft zwischen euch (dem Verein/ Gemeinschaft etc.) und der Stadt Leipzig sein. Der Patenschaftsvertrag wird gleichzeitig mit Erteilung der Sondernutzung vom MTA (Mobilität- und Tiefbauamt, früher VTA) vorgelegt.
Dadurch seid ihr offiziell Pat:innen des Parklets und tragt entsprechende Verantwortung. Damit ihr in euren Überlegungen berücksichtigen könnt, wie und mit wem ihr so eine Pat:innenschaft vorhabt und was die wichtigsten Anforderungen für eine Pat:innenschaft sind, haben wir hier eine letzte Übersicht für euch:
- Ruhestörungen vorbeugen und entgegenwirken, indem ihr die Nutzungszeiten (6-22 Uhr) schriftlich anbringt und ggf. mit den "Störefrieden" in Dialog geht oder die Behörden bei einer Störung informiert
- Das Parklet selbst in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Müll, Wildplakatierung u. ä. entfernen
- An dem Parklet eine Ansprechpartner:in mit Kontaktdaten hinterlegen
- Bei der Auflösung des Standorts/Sondernutzungsvertrags tragen die Nutzenden die Verantwortung für den Rückbau
- Es ist eine kleine Kaution für das Sondernutzungsrecht zu hinterlegen und eine kleine Verwaltungsgebühr zu begleichen (größere Sondernutzungsgebühren sind glücklicher Weise seit September 2023 nicht mehr zu zahlen)
4. Startklar? Antrag auf Sondernutzung stellen.
Hier geht's zum Formular! Für die Beantragung des Parklets muss unter "Sonstiges" einfach "Parklet" eingetragen und die gewünschte Größe benannt werden. Für das Parklet vor dem Westflügel wurden 6 x 2 m beantragt. Sendet den Antrag gemeinsam mit einer kleinen Skizze der Parkletkonstruktion, einem Maps-Screenshot mit Standort und den weiteren genannten Unterlagen an das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig. Läuft alles glatt, wird der Antrag innerhalb von ca. 2 Wochen genehmigt und eine Plakette (kleiner offizieller Aufkleber) zur Kennzeichnung des Parklets mitgesendet. Der Bau des Parklets kann dann losgehen!
Wichtig: Die Genehmigung gilt für das aktuelle Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden. Die Neubeantragung ist von geringem Aufwand und die Folgegenehmigung des Parklets wird gewöhnlich problemlos gewährleistet.
Lust ein Parklet in Leipzig zu platzieren?
Wir helfen gerne auf dem Weg zur Realisierung! Bei Fragen einfach eine Mail an: mitmachen[ät]wir-im-quartier.net
Gestalterische Anregungen könnt ihr aus Stuttgart erhalten. In der Stadt prägen inzwischen viele Parklets das grüne Stadtbild. Beachtet jedoch, dass besonders die Genehmigungsprozesse mit den lokalen Behörden von Region zu Region unterschiedlich sein können und sich besonders über Landesgrenzen nicht immer übertragen lassen.
Autor*in: WiQ-Redaktion