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Gespeichert von Silge am 31. Januar 2024

Der öffentliche Raum wird zunächst als Gegenstück zum privaten Raum definiert. Er umfasst Flächen die öffentliches Gemeineigentum sind oder zugunsten der Allgemeinheit gewidmet sind (z.B. Plätze, Straßen, Wege, Parks). Der öffentliche Raum dient der gesellschaftlichen und städtischen Interaktion. Bewegung und Begegnung sind somit Kernstück des urbanen Lebensgefühls. Dem Grunde nach hat jeder das Recht diesen Raum entsprechend seiner Funktion zu nutzen. So dürfen auch Wünsche und Anliegen dazu bei der Stadtverwaltung eingebracht werden.